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BGH, 20.05.1969 - 1 StR 172/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revision wegen Verurteilung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 1 StR 172/69
Die Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) ist unzulässig, weil die Revision keine Beweismittel anführt, deren sich die Strafkammer noch hätte bedienen sollen (BGHSt 2, 168). - BGH, 20.06.1967 - 5 StR 264/67
Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 1 StR 172/69
Daß diese Taten symptomatisch gewesen wären, daß sich also in ihnen die Eigenart des Angeklagten als eines Gewohnheitsverbrechers ausgeprägt hätte (BGHSt 21, 263, 265) [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67], ist aber jedenfalls für die im Februar 1953 begangene Tat im Reichelsdorfer Keller nicht ausreichend belegt. - BGH, 06.08.1968 - 1 StR 8/68
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 1 StR 172/69
Nach dem ersten Revisionsurteil vom 6. August 1968 (1 StR 8/68) ist der Schuldspruch des Landgerichts Heidelberg vom 22. September 1967 rechtskräftig geworden; der Angeklagte ist demnach schuldig des schweren Diebstahls im Rückfall in zwei Fällen, eines versuchten schweren Diebstahls im Rückfall in Tateinheit mit einem einfachen Diebstahl sowie eines Betrugs.